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Info 2/22

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Falls auch Sie noch Ihre Anwaltsprüfung auf der Hermes Baby geschrieben haben und Sie die modernen Begriffe aus dem digitalen Zeitalter wie «Cyberangriff», «Cloud», «künstliche Intelligenz» etc. eher mit der Filmserie Raumschiff Enterprise als mit Ihrer täglichen Arbeit in Verbindung bringen, seien Sie versichert: Das vorliegende Info wird Sie ins digitale Zeitalter katapultieren. Nach der Lektüre der Handlungsempfehlungen bei einem Cyberangriff werden Sie inskünftig auch mit denjenigen Kolleginnen mitreden können, die nicht mehr wissen, was eine Hermes Baby ist. Sie erhalten insbesondere viele praktische Hinweise dafür, wie Sie Ihre Anwaltskanzlei vor Cyberangriffen schützen können und sollten, was Sie natürlich nicht benötigen, wenn Sie Ihre Dokumente nach wie vor auf der Schreibmaschine verfassen. Für alle diejenigen, die jedoch digital arbeiten und mit dem Internet verbunden sind, dürfte der Artikel von grösstem Interesse sein.

Obwohl zwar «Analog» das neue «Bio» sein soll, schreitet die Digitalisierung in allen Lebensbereichen voran und macht auch vor der Justiz keinen Halt. Wo die sich mit der Digitalisierung befassende Justizreform Justitia 4.0 derzeit steht und welche Auswirkungen die geplanten Reformen für unseren Berufsalltag voraussichtlich haben werden, erfahren Sie in dieser Ausgabe.

Und falls Sie am Abend auf dem Nachhauseweg genug von all dieser Zukunftsmusik haben und sich nach etwas entspannender Unterhaltung sehnen, stöpseln Sie sich Ihre alle Geräusche unterdrückenden Earbuds ins Ohr und hören Sie sich einen der besten Podcasts für Anwältinnen und Anwälte an. Welche diese derzeit sind, erfahren Sie ebenfalls in dieser Ausgabe. Sollten Ihnen weder der Begriff Podcast noch Earbud etwas sagen, so ist dies auch nicht tragisch. In der vorliegenden Ausgabe unserer Serie «3 Fragen an …» finden Sie viele tolle Filmempfehlungen, die wahrscheinlich sogar noch im VHS-Format erhältlich sind.

Bei unseren Fachgruppen hat sich wieder einiges getan, und selbstverständlich ging auch der Ukraine-Krieg nicht spurlos am Verband vorbei, worüber wir in den entsprechenden Beiträgen detaillierter berichten.

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre, sei es in digitaler oder analoger Form!

Katja Lerch

Präsidentenkonferenz SAV

An der Präsidentenkonferenz vom 5. April 2022 in Bern wurde insbesondere der Entwurf der revidierten Standesregeln (SSR) präsentiert. Bereits im Vorfeld und auch an der Konferenz viel und teilweise kontrovers diskutierte Themen wie die Problematik von Interessenkonflikten unter anderem bei Kanzleiwechseln, Aspekte der gemeinschaftlichen Berufsausübung, die fortschreitende Digitalisierung sowie der immer wieder Anlass zu Diskussionen gebende Umgang unter Kolleginnen und Kollegen wurden im Plenum erörtert.

Unser Verband ist eingeladen, bis im September eine Vernehmlassung zu den revidierten SSR abzugeben. Die entsprechenden Arbeiten laufen. Die revidierten SSR sollen dann anlässlich der Präsidentenkonferenz vom kommenden November nochmals erörtert und – so zumindest die Planung des SAV – zuhanden der Delegiertenversammlung 2023 verabschiedet werden. Der Vorstand wird Interessierte selbstverständlich weiterhin im Info zu dieser wichtigen Pendenz auf dem Laufenden halten.

Podium noch online

Das Podium zum Thema «Arbeitsverhinderung und Arbeitslosigkeit – Was Sie wissen sollten» vom 29. März 2022 fand aus organisatorischen Gründen noch einmal online statt. Evalotta Samuelsson und Regula Aeschlimann Wirz referierten und standen den Rechtsuchenden zusammen mit weiteren Kolleginnen und Kollegen im Anschluss über eine Telefonhotline für die Beantwortung von weiteren Fragen zur Verfügung.

Faszination Anwaltsberuf

Die Veranstaltung «Faszination Anwaltsberuf» für die Studierenden fand in diesem Frühjahr mit 350 Teilnehmenden in einem vollen Hörsaal am Häldeliweg statt. Den Kolleginnen und Kollegen, welche den Studierenden Red und Antwort standen, wird für ihren Einsatz bestens gedankt.

Job Fair

Die Job Fair vom 20. Mai 2022 konnte mit 35 teilnehmenden Kanzleien, 60 Kandidierenden und 363 geführten Interviews erfolgreich durchgeführt werden. Der Anlass fand erstmals wieder im Kongresshaus statt. Der Vorstand erachtet diesen wiederum als einen vollen Erfolg für alle Beteiligten.

Brot, Wurst und Standesrecht

Am 1. Juni 2022 wurde im Stall 6 an der Gessnerallee in Zürich das Brot, Wurst und Standesrecht wieder im gewohnten Format durchgeführt. Das Thema «Cybersecurity: Bedrohungsszenarien, Erwartungen der Aufsichtskommission und Risikostrategie» wurde angeregt diskutiert. Einen ausführlichen Bericht zum wichtigen, uns alle betreffenden und bisweilen etwas beängstigenden Thema finden Sie in diesem Info.

Unterstützung des Vereins AsyLex

Der Verein AsyLex, welcher von unserem Mitglied Lea Hungerbühler präsidiert wird, verfolgt seit einigen Jahren das Anliegen, Flüchtenden in der Schweiz durch Rechtsberatung zum Schweizer Asylrecht Hilfe und Unterstützung zu leisten. Das Team von AsyLex besteht aus 150 Freiwilligen mit einem Hintergrund in den Bereichen Recht, Übersetzung, Technologie, soziale Arbeit, Finanzen und anderen Spezialisierungen. Um das ehrenamtliche Team zu koordinieren und die Qualität der Arbeit zu gewährleisten, beschäftigt AsyLex ein Team von bezahlten Mitarbeitenden (Juristinnen und Juristen, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Angestellte im Office-Management), welche für die Verwaltung und Zuweisung der eingehenden Anfragen zuständig sind sowie die Freiwilligen instruieren und das Monitoring ihrer Arbeit innehaben. Im Zusammenhang mit den zahlreichen Flüchtenden aus der Ukraine hat sich AsyLex mit zusätzlichen personellen Ressourcen verstärkt, um die Flut an Anfragen von Flüchtenden aus der Ukraine bewältigen zu können.

Der Vorstand hat sich entschieden, die wertvolle Arbeit von AsyLex zu unterstützen und dem Verein zur Finanzierung der zusätzlichen personellen Ressourcen eine namhafte Spende zukommen zu lassen.

AsyLex sucht Freiwillige

AsyLex ist weiter auf der Suche nach ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden. Informieren Sie sich hier: https://AsyLex.ch/?join oder melden Sie sich bei recruitment@AsyLex.ch.

Rechtsauskunftsstelle für Flüchtende aus der Ukraine

Der Zürcher Anwaltsverband hat im März 2022 eine Kontaktstelle für Flüchtende aus der Ukraine geschaffen. Über 70 Mitglieder des Zürcher Anwaltsverbands haben sich bereit erklärt, bei der Kontaktstelle mitzuwirken. Sie wurden seither mit diversen Anfragen von Flüchtenden bedient.

Die Triage von Anfragen von Flüchtenden aus der Ukraine ist anspruchsvoll und erfordert sowohl Fach- wie auch Sprachkenntnisse, die bei der Geschäftsstelle nicht in genügendem Masse vorhanden sind. Der Vorstand freut sich deshalb, dass sich AsyLex bereit erklärt hat, die bei der Kontaktstelle des Zürcher Anwaltsverbands eingehenden Anfragen zu bearbeiten.

Anwaltskanzleien lukratives Ziel

Eine angesehene in New York ansässige Anwaltskanzlei für Medien und Unterhaltung soll im Mai 2020 von der Ransomware «REvil» angegriffen worden sein. Die Anwaltskanzlei soll einige der berühmtesten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und die bekanntesten Unternehmen in den Vereinigten Staaten vertreten. Die Ransomware-Betreiber beschlagnahmten angeblich alle Daten, die sie für wichtig hielten, bevor sie sie verschlüsselten, was typisch für einen sogenannt doppelten Erpressungsangriff ist. Die gehackten Daten sollen sensible private Informationen von Berühmtheiten umfasst haben.

Die Angreifer forderten gemäss Berichten zunächst 21 Millionen Dollar, und um ihre Behauptungen zu beweisen, stellten sie 2,4 GB einer berühmten Klientin online. Die Lösegeldforderung wurde nach einer Woche erfolgloser Verhandlungen auf 42 Millionen Dollar angehoben.

Die Angreifer nutzten einen noch nie dagewesenen Ansatz, da die Anwaltskanzlei die Zahlung verweigerte: Die gestohlenen Daten wurden versteigert, wobei der Datensatz einer bekannten Sängerin zu einem Grundpreis von 1 Million Dollar verkauft worden sein soll. Der Ruf der Anwaltskanzlei sei durch diesen Vorfall schwer geschädigt worden.

Double Extortion Ransomware

Ransomware (von english ransom für «Lösegeld»), auch Erpressungstrojaner, Erpressungssoftware, Kryptotrojaner oder Verschlüsselungstrojaner genannt, sind Schadprogramme, mit deren Hilfe ein Eindringling den Zugriff des Computerinhabers auf Daten, deren Nutzung oder auf das ganze Computersystem verhindern kann. Dabei werden private Daten auf dem fremden Computer verschlüsselt oder der Zugriff auf sie verhindert, um für die Entschlüsselung oder Freigabe ein Lösegeld zu fordern.

Da sich Unternehmen in den letzten Jahren zunehmend gegen klassische Ransomware-Attacken wappneten (Backup nach dem Generationenprinzip, physische Trennung vom Netzwerk nach dem Backup) stellen die Angreifer vermehrt auf einen sogenannt doppelten Erpressungsangriff (Double Extortion Ransomware) um. Dabei kopieren die Angreifer die Daten vor der Verschlüsselung, wobei sie möglichst sensible Daten bevorzugen. Später drohen sie dann, diese Daten zu veröffentlichen oder im Darknet zu versteigern.

Es liegt auf der Hand, dass die Daten einer Anwaltskanzlei praktisch durchgehend hochsensibel sind. Deren Veröffentlichung birgt nicht nur massive Reputationsrisiken, sondern es können auch aufsichtsrechtliche Konsequenzen drohen.

Wie Sie Ihre Anwaltskanzlei vor einem Cyberangriff schützen können

Das nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC, https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/cyberbedrohungen/ransomware.html) empfiehlt:

• Regelmässiges Erstellen von Sicherungskopien (Backup) der Daten. Die
  Sicherungskopie sollte offline gespeichert  werden. Dabei soll sichergestellt
  werden, dass das Medium nach dem Backup-Vorgang vom Computer getrennt
  wird.

• Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit E-Mails.

• Schutz der IT-Infrastruktur durch die Verwendung von Windows AppLocker.
  Durch den Einsatz von Windows AppLocker kann definiert werden, welche
  Programme auf den Computer des Unternehmens ausgeführt werden dürfen.

• Blockieren des Empfangs von gefährlichen E-Mail-Anhängen auf dem E-Mail-
  Gateway. Eine ausführlichere, aktualisierte Liste ist auf der Webseite des
  GovCERT (Swiss Government Computer Emergency Response Team) abrufbar:
  https://www.govcert.ch/downloads/blocked-filetypes.txt.

• Sicherstellen, dass gefährliche E-Mail-Anhänge auch dann blockiert werden,
  wenn diese in Archiv-Dateien wie beispielsweise ZIP, RAR oder aber auch in
  verschlüsselten Archiv-Dateien (z. B. in einem Passwortgeschützen ZIP) an
  den Empfänger des Unternehmers versendet werden.

• Zusätzlich sollten sämtliche E-Mail-Anhänge blockiert werden, wenn diese
  Makros enthalten (z.B. Word, Excel oder PowerPoint Dokumente, welche
  Makros enthalten).

Eine wirkungsvolle technische Massnahme zum Schutz der IT Systeme ist die
Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Wie Sie bei einem Cyberangriff vorgehen sollten

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) empfiehlt (https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/infos-fuer/infos-unternehmen/vorfall-was-nun/ransomware.html):

• Schadensbegrenzung
Trennen Sie infizierte Systeme umgehend vom Netz. Dazu trennen Sie das Netzwerkkabel vom Computer und schalten allenfalls vorhandene WLAN-Adapter ab.

• Identifikation der infizierten Systeme
Bei der Identifikation der betroffenen Systeme können «Logdateien» helfen, anhand derer beispielsweise Zugriffe auf Netzwerklaufwerke erkannt werden können. Auch die Metadaten der verschlüsselten Dateien können Hinweise auf infi-
zierte Systeme liefern, beispielsweise welche Benutzerkonten die Dateien erzeugt haben. Sichern Sie die Logdateien.

• Detektion
Anhand der Logs von E-Mail-Server, Proxyserver und Firewall sowie anhand allfälliger weiterer Sicherheitssoftware lässt sich das Ausmass der Infektion feststellen und die URL- und IP-Adressen der Angreifer lassen sich detektieren. Blockieren Sie diese URL- und IP-Adressen auf dem internen Proxyserver bzw. auf der Firewall. Damit verhindern Sie eine ungewollte Verbindung zur Infrastruktur des Angreifers. Bei einer Infektion per E-Mail lassen sich gewisse Links (URL- und IP-Adresse) unter Umständen relativ einfach entweder direkt in der E-Mail (Hyperlink) oder in einem entsprechenden Anhang auslesen.

• Strafanzeige
NCSC empfiehlt in jedem Fall die Einreichung einer Strafanzeige. Überlegen Sie sich früh, ob Sie diesen Schritt unternehmen wollen. Die Zuständigkeit liegt bei der Kantonspolizei an Ihrem Geschäftssitz. Die Polizei berät Sie bezüglich weiterem Vorgehen, insbesondere in Bezug auf die Kommunikation mit der Täterschaft und das Verhalten dieser gegenüber. Besprechen Sie, ob ein unmittelbares Ausrücken der Polizei zur Unterstützung sinnvoll ist.

• Forensische Untersuchungen
Entscheiden Sie frühzeitig, ob eine forensische Untersuchung durchgeführt werden soll. Dies ist vor allem wichtig, wenn Sie Strafanzeige erstatten wollen. Informieren Sie in diesem Fall die Strafverfolgungsbehörden bereits in einer frühen Phase und diskutieren Sie die nächsten Schritte (Beobachtung der Schadsoftware, Gegenmassnahmen usw.).

Sicherungen von Zwischenspeicher und Festplatten sollten durch einen fachkundigen Mitarbeiter oder Dienstleister sinnvollerweise vor weiteren Reparaturversuchen oder Neustarts der betroffenen Systeme unternommen werden. Danach sind forensische Untersuchungen nahezu unmöglich. Sollte in Ihrem Unternehmen das dafür notwendige Fachwissen nicht vorhanden sein, sollten Sie einen Experten hinzuziehen.

• Sicherung der verschlüsselten Daten
Falls das Backup ebenfalls verschlüsselt wurde, ist es empfehlenswert, die verschlüsselten Daten zu behalten und zu sichern, damit diese allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt entschlüsselt werden können, sollte sich diesbezüglich eine Lösung finden lassen. In einigen Fällen konnten Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden im Zuge ihrer Ermittlungen Zugang zu Schlüsseln oder Entschlüsselungsmethoden finden.

• Neuinstallation der betroffenen Systeme
Bevor Sie mit der Wiederherstellung der Daten beginnen, ist eine Neuinstallation der infizierten Systeme erforderlich. Das verwendete Betriebssystem sollte von einem vertrauenswürdigen Datenträger stammen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne Datensicherung via Backup eine teilweise oder komplette Wiederherstellung der Daten möglich. Eine Entschlüsselung kann unter Umständen funktionieren, wenn

– die Ransomware Schattenkopien in Windows nicht verschlüsselt oder gelöscht hat,
– Snapshots von virtuellen Maschinen oder frühere Dateiversionen bei Clouddiensten
   existieren,
– die forensische Wiederherstellung gelöschter Dateien möglich ist,
– die Ransomware in ihrer Verschlüsselungsfunktion Fehler aufweist oder der
   Schlüssel für die Entschlüsselung bekannt ist.

• Weitere empfehlenswerte Punkte

– Ausdruck der wichtigsten Kontaktadressen (IT-Dienstleister, Versicherung,
   Kontaktdaten aller Mitarbeitenden etc.), da im Falle eines Angriffes auch auf
   diese Daten nicht mehr zugegriffen werden kann.
– Meldepflichten prüfen:
    º Behörden
    º Klienten (insbesondere solche in der EU; Risikobeurteilung)
– Entscheide dokumentieren
– Kosten dokumentieren
– Schlussrapport erstellen (Dokumentationspflicht gemäss DSGVO)

Brot, Wurst und Standesrecht zur Cybersecurity

Am 1. Juni 2022 fand im Stall 6 eine Veranstaltung der Reihe «Brot, Wurst und Standesrecht» zum Thema «Cybersecurity: Bedrohungsszenarien, Erwartungen der Aufsichtskommission und Risikostrategie» statt. Unter der kundigen Leitung unseres Vorstandsmitglieds Karin Graf referierten Kollege Dr. Martin Eckert (MME Legal AG) und Oberrichter Beat Gut (Präsident der Aufsichtskommission) über die neuen Herausforderungen für die Anwaltschaft. Beat Gut verwies im Zusammenhang mit der Nutzung von Cloudlösungen auf die Empfehlungen des Schweizerischen Anwaltsverbands (https://digital.sav-fsa.ch/de/digitale-kanzlei-cloud-und-datenschutz). Er empfahl im Übrigen, auf eine sorgfältige Auswahl des IT-Dienstleisters zu achten und dem Risikoprofil der Kanzlei Rechnung zu tragen. Von Vorteil sei, wenn sich der Server-Standort zumindest im EU-Datenschutzraum befände. Der Ausgestaltung des IT-Dienst-leistungsvertrags müsse besondere Beachtung geschenkt werden und die Kanzlei solle sich in regelmässigen Abständen versichern, ob die verwendete Backup-Lösung tatsächlich funktioniert und wo sich das Backup befindet. Auch sei es wichtig, dass die Klientschaft darüber informiert werde, dass die Daten der Kanzlei in einer Cloud verwaltet werden und welche Cloud-Lösung Verwendung finde.

Der Präsident der Aufsichtskommission wies im Sinne eines «Winks mit dem Zaunpfahl» schliesslich noch auf den Beschluss Nr. 542/2022 vom 14. April 2022 des Regierungsrats des Kantons Zürich hin (https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/beschluesse-des-regierungsrates/rrb/regierungsratsbeschluss-542-2022.html), mit welchem der Einsatz von Cloudlösungen (Microsoft 365) für die kantonale Verwaltung beschlossen worden ist. Gemäss einem fachkundigen Votum aus dem Publikum sei darauf zu achten, dass die Kanzlei bei der Nutzung von Microsoft 365 das «Professional Secrecy Amendment» zum Vertragsbestandteil mache.

Die Digitalisierung der Justiz schreitet voran

Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen voran, die Corona-Pandemie hat diesen Trend auch in der Justiz verstärkt beziehungsweise die Herausforderungen des analogen Arbeitens vor Augen geführt. Videokonferenzen oder Arbeiten im Homeoffice gehören heute zum Berufsalltag, immer mehr Kanzleien scannen ihre Akten, um digital arbeiten zu können. Das Projekt Justitia 4.0, welches 2019 gestartet wurde, wird die Digitalisierung im Justizbereich weiter vorantreiben.

Justitia 4.0 wird getragen von den kantonalen Justizdirektionen (KKJPD) und der Justizkonferenz (Gerichte) sowie dem Schweizerischen Anwaltsverband. Betroffen vom digitalen Wandel sind neben den Justizbehörden insbesondere die rund 12 000 Anwältinnen und Anwälte sowie ihr Kanzleipersonal. Sie werden ihre Arbeitsweise und -gewohnheiten anpassen. Damit ist Justitia 4.0 nicht nur ein IT-Projekt, sondern insbesondere ein Transformationsprojekt.

Plattform «Justitia.Swiss»

Der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht werden künftig über die sichere Plattform «Justitia.Swiss» abgewickelt. Sie wird eine sichere Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Justiz-behörden (Gerichte und Staatsanwaltschaften) gewährleisten. Die Plattform erfasst lediglich die Kommunikation zwischen in einem Verfahren involvierten Parteien (Privatpersonen, Firmen oder Behörden) und Justizbehörden. Sie dient somit nicht der Kommunikation der Verfahrensbeteiligten untereinander. Eingaben, Zustellungen sowie Akten-einsicht lassen sich zukünftig über diese Plattform abwickeln. Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) sieht ein Obligatorium zur Nutzung der Plattform für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht für professionelle Anwenderinnen und Anwender wie die Anwältinnen und Anwälte vor. Justizbehörden werden künftig im Gegenzug ihre Akten elektronisch zustellen oder zur Einsicht freigeben müssen.

Am 21. Juli 2021 wurde die Ausschreibung einer adaptierbaren Grundversion der Plattform «Justitia.Swiss» auf simap.ch publiziert. Hierzu wurde ein selektives, zweistufiges Verfahren praktiziert. Ein zentraler Fokus beim Aufbau der Plattform ist es sicherzustellen, dass die zukünftige öffentlich-rechtliche Körperschaft die Steuerung der Weiter-entwicklung wie auch des Betriebs in eigener Hand behält. Daher wurden die Entwicklung und der technische Betrieb der Plattform in zwei separaten Losen ausgeschrieben. Aufgrund der Debatten rund um das E-ID-Gesetz entschieden die Steuerungsgremien, den technischen Betrieb nur für den – jedoch optional verlängerbaren – Zeitraum vorzusehen, bis das BEKJ im Parlament verabschiedet ist. Dann herrscht Klarheit, ob der Gesetzgeber einen privaten oder einen staatlichen technischen Betreiber wünscht. Die Zuschläge sollten im Lauf des Sommers 2022 erfolgen. In einem ersten Schritt wird dann eine adaptierbare Grundversion der Plattform gebaut, welche aufgrund der Nutzerfeedbacks aus den Tests oder gemäss den Entscheiden des Parlaments bezüglich des Bundesgesetzes über die Plattform (BEKJ) angepasst werden kann.

Anwältinnen und Anwälte im Projekt eingebunden

Für das Projekt Justitia 4.0 gehören die Anwältinnen und Anwälte zu den am meisten Betroffenen und werden deshalb seit Beginn eingebunden. René Rall, Generalsekretär des Anwaltsverbands ist Mitglied im Steuerungsausschuss und Rechtsanwalt David Schwaninger im Projektausschuss. Zahlreiche Anwältinnen und Anwälte haben zudem Einsitz in den verschiedenen Fachgruppen und bringen ihr Fachwissen, ihre Expertise und ihre Bedürfnisse ein. Insbesondere wurde zu Beginn der Konzeptphase eine Arbeitsgruppe «Plattform» (vor Kurzem in «Verfahrensbeteiligte» umbenannt) geschaffen. Diese beschrieb mittels Epics und Stories konkrete Fälle aus dem Arbeitsalltag in der analogen Welt und formulierte die Bedürfnisse an die künftige sichere Plattform «Justitia.Swiss». Diese Bedürfnisse flossen in die Ausschreibungsunterlagen für die Entwicklung der Plattform ein.

Diese Fachgruppe und weitere zur Verfügung stehende Anwältinnen und Anwälte werden erneut einbezogen, sobald eine Grundversion der sicheren Plattform steht und erste Benutzertests durchgeführt werden. Sie können dann wertvolle Einblicke in die Nutzung der Plattform erhalten sowie Feedbacks und Verbesserungsvorschläge einbringen.

Bedürfnisse der Anwaltschaft an die Plattform «Justitia.Swiss»

Aus den Diskussionen in der Arbeitsgruppe «Verfahrensbeteiligte» wurden namentlich die folgenden Bedürfnisse durch den Gesetzgeber oder durch das Projekt Justitia 4.0 für die Umsetzung aufgenommen:

Fristen / Ausfall der Plattform «Justitia.Swiss»
Der elektronische Rechtsverkehr, das heisst die Übermittlung von Dokumenten über die Plattform sowie die Akteneinsicht, bilden die Grundtransaktionen der künftigen sicheren Plattform «Justitia.Swiss». Dabei gilt es für die Anwältinnen und Anwälte immer, gewisse Fristen einzuhalten. Es ist deshalb für die Anwaltschaft essentiell, dass der Zugang zur Plattform einwandfrei funktioniert und dass eine allfällige Nichterreichbarkeit gemeldet oder dokumentiert werden kann. Die Verfügbarkeit der Plattform wird rund um die Uhr durch die technische Betriebsorganisation überwacht werden. Dadurch weiss sie um die aktuelle Verfügbarkeit der Plattform. Es wird einen Helpdesk geben, den die Nutzerinnen und Nutzer an sieben Tagen der Woche bis Mitternacht anrufen und um Hilfe bitten können. Dem Helpdesk kann mitgeteilt werden, dass eine Eingabe gemacht werden sollte, dies aber aufgrund der Nichterreichbarkeit der Plattform nicht möglich ist. Der Support analysiert das Problem und kann eine Empfangsquittung ausstellen. Wie heute in der analogen Welt, wo die Verantwortung für die Zustellung eines Briefes nach der Aufgabe am Postschalter oder dem Einwurf im Briefkasten bei der Post liegt, wird die Verantwortung zur Zustellung bei den Plattformbetreibern liegen, sobald Dokumente hochgeladen wurden bzw. ein Problem beim Support deklariert wurde. Der Vorentwurf des BEKJ sieht zudem eine Fristverlängerung vor, wenn die Plattform nicht erreichbar ist.

Delegation
Anwältinnen und Anwälte arbeiten oft gemeinsam in einer Kanzlei. In der heutigen analogen Welt können Mitarbeitende die Papierakten beispielsweise bei Ferienabwesenheiten oder im Krankheitsfall problemlos entgegennehmen, auf die Post bringen oder aufs Pult eines Kollegen zur weiteren Bearbeitung legen. Oder sie scannen die Papierakten ein und speichern sie in einem gemeinsam zugänglichen Aktenverwaltungssystem ab. Diese Weiterleitung wird auch in der digitalen Welt möglich sein, man spricht hier von einer Delegation der Einsichtsrechte. Diese Einsichtsrechte vergibt die Justizbehörde zu jedem einzelnen Aktenstück. Will die Anwältin ihre Einsichtsrechte einem Kollegen weitergeben, muss sie ihr Einsichtsrecht auf der Plattform delegieren. So kann auch eine andere Person einen Up- oder Download eines Aktenstücks oder die Einsichtnahme ausführen. Die Justizbehörde wird von einer Delegation nicht in Kenntnis gesetzt.

Profile
Auf der künftigen Plattform «Justitia.Swiss» verfügt jeder Teilnehmende (z.B. Justizbehörden, Richter/in, Staatsanwalt/Staatsanwältin, Anwalt/Anwältin, Gutachter/in) über ein Profil mit einer Zustelladresse. Ein Anwalt ist in der speziellen Situation, dass er über verschiedene Profile verfügen können muss, da er beispielsweise als selbstständiger Anwalt arbeitet, der auch beim Rechtsdienst eines Kantons angestellt ist, oder er ist selber persönlich in einem Verfahren involviert. Mit den verschiedenen Profilen kann er seine unterschiedlichen Rollen separieren. Die Justizbehörden kommunizieren über die Zustelladresse mit den Verfahrensbeteiligten, welche diese für den jeweiligen Fall verwenden wollen.

Weitere Informationen zum Projekt Justitia 4.0 finden Sie auf der Website www.justitia40.ch.

(Hinweis: Dieser Artikel wurde von Verantwortlichen des Projekts Justitia 4.0 verfasst)

Nach dem langen Arbeitstag noch nicht genug von Rechtsfragen und Rechtsfällen? Dann finden Sie hier fünf spannende Podcasts. Reinhören lohnt sich!

Auf dem Weg als Anwältin

In diesem Podcast reflektiert unser Mitglied Duri Bonin mit spannenden Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht?

ContraLegem

Es ist dies der Podcast-Kanal der Zeitschrift ContraLegem. Prof. Marcel Niggli erörtert in diesem Fragen zu Rechtsphilosophie, Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Kriminalpolitik. Warum kann es Eventualabsicht gar nicht geben? Gibt es überhaupt eine materielle Wahrheit? Was ist der Unterschied zwischen Veruntreuung und ungetreuer Geschäfts-besorgung?

100 Bundesgerichtsentscheide

Dr. Phil Baumann stellt in seinem Podcast 100 Bundesgerichtentscheide vor, die die Schweiz bewegt haben. Prägende Entscheide vom Frauenstimmrecht und Kopftuchverbot bis zur Krim-Annexion werden erläutert und historisch eingeordnet. In der neusten Folge geht es um die Sperre von Vermögenswerten der Familie Marcos. Angesichts der erfolgten Kontensperrungen russischer Magnaten ein brandaktuelles Thema.

Slahi – 14 Jahre Guantanamo

Slahi wurde 14 Jahre im Gefängnis in Guantanamo Bay festgehalten und gefoltert. Wie kam es dazu? Wer waren die Folterer? Was macht Folter mit dem Gefolterten? Und was mit den Folterern? In diesem Podcast der Journalisten Bastian Berbner und John Goetz äussern sich die Folterer wie auch der Gefolterte. Die Enthüllungen führen ins dunkle Herz des «Krieges gegen den Terror».

Verbrechen Zeit Online

Die Gerichtsreporterin Sabine Rückert erzählt Andreas Sentker von ihren Recherchen. Wie fängt man einen Kriegsverbrecher? Weshalb lässt eine Frau ihren Mann erschiessen? Wie bekommt ein Kommissar ein Geständnis? Warum übersehen Polizisten so oft Tötungen? Spannende Fälle wie die Terroranschläge in Brüssel im Jahre 2016 oder der Kachelmann-Prozess werden thematisiert.

Die Ius Alumni-Organisation der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich stellt sich vor

Warum eine Ius Alumni-Organisation?
Die Ius Alumni wollen in erster Linie das Networking und den Erfahrungsaustausch unter den Absolventinnen und Absolventen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich fördern. In ungezwungenem Rahmen werden persönliche Beziehungen gepflegt und neue Kontakte geknüpft. Die Ius Alumni sind der Rechtwissenschaftlichen Fakultät eng verbunden und unterstützen die Fakultät im Bestreben, ihre Leistungen in Forschung und Lehre im gesellschaftlichen Umfeld besser zu positionieren und damit den Wert der akademischen Abschlüsse an der UZH auf dem Arbeitsmarkt für juristische Berufe hervorzuheben.

Die Strategie zur Internationalisierung der Fakultät ist auch den Ius Alumni ein grosses Anliegen. Die Vision von einem Ius Alumni-Haus, das Gaststudierenden eine geeignete und preiswerte Unterkunft bietet, war bereits bei der Gründung der Ius Alumni ein treibender Faktor. Heute dürfen wir mit Stolz festhalten, dass das Ius Alumni-Haus eine Erfolgsgeschichte ist: Studierende renommierter ausländischer Partnerfakultäten nutzen seit vielen Jahren diese einmalige Möglichkeit, ihr Studium an unserer Fakultät zu absolvieren.

Ziele der Ius Alumni
Die Ius Alumni bieten ein Forum für den persönlichen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Fachvorträge zu aktuellen Themen, Anlässe zum Erfahrungsaustausch und exklusive Besichtigungen dienen dem Networking und der Erweiterung des fachlichen Horizonts.

Als weiteres Ziel werden Kontakte zu Sponsoren und Mäzenen gepflegt, um zusammen mit den Mitgliederbeiträgen die Finanzierung der Tätigkeiten der Ius Alumni sicherzustellen, Projekte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu fördern sowie den Bedürfnissen des Ius Alumni-Hauses Rechnung tragen zu können.

Gute Gründe für eine Mitgliedschaft
Die Ius Alumni bieten exklusive Möglichkeiten, sich mit anderen Alumnae und Alumni persönlich und fachlich auszutauschen. Als Mitglied werden Sie selbstverständlich zu allen Veranstaltungen der Ius Alumni eingeladen. Dazu folgende Beispiele: «100 Jahre Friedrich Dürrenmatt – Jubiläumseinsichten» (Prof. em. Dr. Peter Nobel); «Klimaklagen vor nationalen und internationalen Gerichten – Potential und Grenzen» (Prof. Helen Keller und Dr. Corina Heri); und als Ausblick: «Persönlichkeitsrechte im Königreich der Algorithmen», ein Anlass zum Thema Demokratie und gläserne Bürger (Covid und darüber hinaus).

Ein Newsletter, den unsere Mitglieder regelmässig erhalten, informiert über Personalien und Projekte der Fakultät – Informationen, die anderweitig nur schwer auffindbar sind. Jüngste Ausgaben: www.iusalumni.uzh.ch/de/uberuns/Newsletter/Dezember-2020.html, www.iusalumni.uzh.ch/de/uberuns/Newsletter/April-2020.html.

Die Ius Alumni-Mitglieder profitieren von den umfangreichen und exklusiven Vergünstigungen und Angeboten der Dachorganisation UZH Alumni (Näheres zu diesen Benefits & Services unter www.uzhalumni.ch).

Die Universität Zürich gewährt den Mitgliedern der Ius Alumni zudem 10% Reduktion auf den Studiengebühren der Executive MBA-Programme.

www.iusalumni.uzh.ch

Kontakt und Beitritt

Auf der Website – www.iusalumni.uzh.ch – findet sich neben weiteren Informationen zu den Ius Alumni, dem Veranstaltungsprogramm und den Jahresberichten auch das Online-Formular für die Beitrittsanmeldung. Die Ius Alumni zählen derzeit rund 2300 Mitglieder. Wollen Sie dabei sein? Engagieren Sie sich als Alumni und Alumnae der Rechts-wissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich für das Alumni-Wesen und treten Sie der Alumni-Organisation bei! Wir freuen uns auf neue Mitglieder aus den Reihen des geschätzten Zürcher Anwaltsverbands.

Die Jahresmitgliedschaft der Ius Alumni beträgt CHF 40. Möglich und recht häufig genutzt ist auch die lebenslängliche Mitgliedschaft mit einem einmaligen Beitrag von CHF 800. Neu-Absolventinnen und -Absolventen der RWF-Studiengänge erhalten die Mitgliedschaft für das erste Jahr nach ihrem Abschluss kostenlos.

Prof. Christine Kaufmann, Präsidentin
Dr. Gaudenz G. Zindel, Vizepräsident

Fachgruppen

Fachgruppe Handelsrecht: Neue Co-Leitung
Die Fachgruppe Handelsrecht wurde bislang von Peter Lutz und von Stefan Knobloch geleitet. Peter Lutz ist von seinem Amt als Co-Leiter der Fachgruppe zurückgetreten. Der Vorstand dankt ihm für seinen langjährigen und engagierten Einsatz als Fachgruppenleiter. Er hat die Co-Leitung an Martin Kern übergeben, welcher die Fachgruppe gemeinsam mit Stefan Knobloch führen wird.

Neu: Fachgruppe Migrationsrecht
Neu verfügt der Zürcher Anwaltsverband wieder über eine Fachgruppe Migrationsrecht. Geleitet wird die Fachgruppe in Co-Leitung von Lea Hungerbühler und von Marc Spescha. Die Co-Leitung wird von Kollege Babak Fargahi tatkräftig unterstützt. Der Vorstand freut sich sehr, dass das nicht nur in der aktuellen Zeit wichtige Thema Migrationsrecht wieder als Fachgruppe des Zürcher Anwaltsverbands präsent ist.

Dank!
Der Vorstand dankt den neuen Fachgruppenleitenden für ihren Einsatz zugunsten der Anwaltschaft, wünscht ihnen einen guten Start in ihre Aufgabe und viel Freude im neuen Amt.

Unentgeltliche Rechtsauskunft Zürich: Wieder vor Ort

Die unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle in Zürich wird nach der Sommerpause, also ab Mitte August 2022, wieder vor Ort betrieben.

Seit 2020 befindet sich die Unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle im Amt für Zusatzleistungen, direkt hinter dem Stauffacher (vormals am Hottingerplatz).

Treffen mit Gerichten und Behörden: Melden Sie Themen

Wie jedes Jahr trifft sich der Vorstand nach den Sommerferien mit dem Präsidium des Obergerichts und der Oberstaatsanwaltschaft zu einem Gedankenaustausch. Auch zu weiteren Gerichten und Behörden werden die bestehenden Kontakte gepflegt.

Wir freuen uns über die Mitteilung von Themen, die wir mit diesen Instanzen aufnehmen sollten (gerne per E-Mail an sekretariat@zav.ch).

Kurs «Praktische Grundlagen der Anwaltstätigkeit»

Der mit dem EIZ durchgeführte Kurs «Praktische Grundlagen der Anwaltstätigkeit» startet im Herbst 2022 in neuer Auflage.

Der Kurs 2020/2021 war ausverkauft und wurde von den Teilnehmenden sehr geschätzt. Anmeldungen nimmt das EIZ ab sofort entgegen (Link).

Pascale Gola

Rechtsanwältin, lic. iur., LL.M. / 1972
Patent seit 2000
Mitglied seit 2000
Ruoss Vögele





Welche Situation eines Gerichtsverfahrens ist Ihnen eindrücklich in Erinnerung geblieben?
Nach einer Zeugeneinvernahme in einem internationalen Schiedsverfahren, dem ich als Einzelschiedsrichterin vorsass, beobachtete ich während der Mittagspause zufällig den Anwalt der einen Partei, wie er vor dem Restaurant heftig auf seinen Klienten einschimpfte. Letzterer war CEO dieser Partei und hatte zuvor als Zeuge ausgesagt. Sie wussten nicht, dass ich sie sehen konnte. Mein Eindruck, den ich während der Befragung aus seiner Aussage erhalten hatte, wurde dadurch zumindest nicht in Frage gestellt.

Welches Fach vermissten Sie während Ihres Studiums?
Damals gab es an der Universität Zürich das Fach Schiedsgerichtsbarkeit noch nicht. Mein Rüstzeug holte ich mir in der Folge «on the job». Umso eindrücklicher finde ich, dass dies heute fundiert gelehrt wird und weitere, spannende Möglichkeiten, wie zum Beispiel der «moot court» angeboten werden. Entsprechend stelle ich mich dort immer wieder gerne als «Test»- Schiedsrichterin zur Verfügung.

Die beste Anwaltsserie (und weshalb)?
Natürlich Ally McBeal: meine Freundinnen und ich haben diese während der Zeit des Lernens auf das Lizenziat und die Anwaltsprüfung sehr gerne geschaut, uns inspirieren lassen und viel gelacht. Sie war zuweilen auch herrlich skurril.

Claudius Triebold

Rechtsanwalt, Dr. iur. / 1964
Patent seit 1992
Mitglied seit 2000
Lustenberger Rechtsanwälte KLG





Drei inspirierende Filme zum Anwaltsberuf (from a time before Netflix)?
- To Kill a Mockingbird mit Gregory Peck
- Philadelphia mit Tom Hanks und Denzel Washington
- Runaway Jury mit John Cusack, Gene Hackman, Dustin Hoffman und Rachel Weisz

Die jüngste Frage Ihrer Kinder zum Anwaltsberuf?
Meine jüngste Tochter (14) fragte mich neulich, ob wir Schiedsrichter in der Schweiz auch so einen Hammer haben, mit dem wir aufs Pult hauen können.

Was frustriert Sie am Anwaltsberuf?
Eigentlich sehr wenig, da ich denke, dass wir einen sehr privilegierten Beruf ausüben dürfen, bei dem kein Tag gleich ist wie der andere. Einzig wenn es Situationen gibt, wo Recht und «Gerechtigkeit» auseinanderklaffen, muss man manchmal schon leer schlucken.

Mutationen vom 10. Februar 2022 bis 18. Mai 2022

Aufnahmen

Acs Erika
Andelic Andrea
Aschwanden Sven
Aus der Au Roman
Autolitano Andréa
Baumann Olivia
Becker Andreas
Bernasconi Alessandro
Bignasca Christian
Bremi Nina
Brugger Lukas
Brunner Arthur
Büchler Florian
Cahannes Merens
Clemmer Georges
Cohen Emanuel
Csoport Daniel
Dannacher Myriam
Dubs Simone
Eicher Jasmin Tanja
Eichin Valentina Alessandra
Elmas Pinar
Enz Benjamin V.
Fasciati Vanessa
Felchlin Pascal
Fischer Melanie
Greuter Martin
Guidoum Sammy
Harb Ivo
Janett Annina
Kamber Elia Nicolà
Kappeler Livia
Keist Ramona Jessica
Kern Patrick
Kessler Elvira
Kovacevic Vladimir
Kremer Angelika
Lehmann Joshua
Lehmann Therry
Leu Dominic
Marolda Martinez Larissa
Mathis Lukas M.
Mazenauer Philipp
Müller Danielle
Mutschler Franziska
Nikolla Ardian
Orlando Nicola
Pfander Iris
Pfister Piller Barbara
Riegel Maximilian Ricardo
Rigaux Stefanie
Rohr Silvana
Schaffner Sandra
Schenkel Jörg Christian
Schinz Hans
Schlegel Letizia
Schöni Oriana Alicia
Schweizer Laetitia
Sohm Aline
Sommer Jessica Kim
Spiegelberg Danielle
Stäheli Sinan
Steiger Gilles
Stucki Carla
Suter Alessia
Sutter Vinzenz
Svalduz Gaby
Thaler Emanuel
Tomic Filip
Tribelhorn Maria Pia
Wälchli Dominic
Weiss Marco
Wichmann Stephanie
Wietlisbach Thomas
Winzeler Carola
Wyss Janica
Wyssling Markus
Zingg Raphael
Zobrist Franziska
Zollinger Markus

Übertritte von den Passivmitgliedern

Dahortsang Tendon
Donatsch Andreas
Follpracht Stéphanie
Frick Georges D.
Kremer Michael
Meier Franziska
Oberdorfer Michael
Pally Hofmann Ursina
Roesle Regula
Sauter Samuel
Schmid Patrick
Schmidgall Roxane
Vitali Michele

Übertritte zu den Passivmitgliedern

Ammann Michelle Shirley
Bellwalder Andreas
Bischoff Patrick
Brand Patric Alessander
Brenn Fiona
Cavaliero Marc
Ernst Ariane
Feusi Olivia
Fischer Roland
Fischer-Siddiqui Benno
Gantenbein Andrin
Hartmann Sabrina Carmen
Hauser Robin
Heiniger Andrea Corina
Jann Dieter
Kazik Tobias
Kirby Basil
Knabenhans Arwed
Müller Melanie
Neuenschwander Eric Peter
Niedermann Paula
Oetiker Sereina
Poncini Sarah
Salz Tim
Scherer Miriam
Serex Lionel
Skalski Jan
Stalder Isabelle Anne
Stucki Marius
Vögeli Urs
Vogt Annaïg
Walch Stefanie
Widler Thomas
Wismer Katrin
Ziegler Katia
Ziegler Noemi
Zumbühl Philipp

Ausscheiden ordentliche Mitglieder

Austritte
Borer David
Demir Jana
Fercher Sabine
Gohari Ramin Silvan
Grieder Mark
Harisberger Alexia
Harisberger Severin Adrian
Husic Emina
Janett Pierina
Kramer Johannes
Kreyden Aileen
Lang Anouk
Leins-Zurmühle Sarah
Lustenberger Thomas
Schuler Roman
Steiner Joseph A.
Süess Jenny
Taucher Joshua Richard
Waltuch Aron
Weber Désirée
Willener Maude
William Oliver Dean

Ausscheiden Passivmitglieder

Austritte
Brack Wechsler Doris
Brändli Tobias
Eisenring-Renggli Helen
Homberger Hans Ulrich
Ingber Karin
Jendis Juliane
Rüegg Eva
Schärer Melanie
Scheiwiller Sarah
Schmidlin-Kaiser Franca
Schneider Sarah
Seiler Corinna
Stancescu Victor

Korrigendum

Im Info 1/22 wurde fälschlicherweise der Austritt von Kollege Adrian Bachmann vermeldet. Korrekt ist, dass in der Berichtsperiode Kollege Adrian Klemm aus dem Verband ausgetreten ist. Wir bitten um Nachsicht für das Versehen.

Mitgliederbestand per 18. Mai 2022

3637 Aktivmitglieder    (+34)
1332 Passivmitglieder (+8)

Freitag, 19. August 2022
Motorradausflug

Dienstag, 23. August 2022
Interdisziplinäre Tagung Kinderbelange (ausverkauft)

Freitag, 2. September 2022
Motorradausflug (Ersatztermin)

Mittwoch, 2. November 2022
Sicher und erfolgreich verhandeln für Anwältinnen und Anwälte

Ab Freitag, 4. November 2022
Praktische Grundlagen der Anwaltstätigkeit (vormals «Handwerkkurs»)

Donnerstag, 17. November 2022
Grundlagen der Finanzbuchhaltung und Analyse von Jahresrechnungen

Freitag, 25. November 2022
Winterversammlung im AURA

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