1 | Aufnahmegesuch |
2 | Kurzer Lebenslauf mit Angaben über Studien und den beruflichen Werdegang |
3 | Zwei Referenzen von ordentlichen Mitgliedern des Zürcher Anwaltsverbands (aus zwei verschiedenen Büros). Bitte senden Sie uns die Referenzschreiben direkt oder veranlassen Sie, dass die Schreiben der Geschäftsstelle des Zürcher Anwaltsverbands zugesandt werden. |
4a |
Anwältinnen / Anwälte mit Schweizer Anwaltspatent:
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4b |
Anwältinnen / Anwälte mit ausländischem Patent:
Angehörige anderer Staaten:
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Der Vorstand beschliesst in seiner monatlich stattfindenden Sitzung über die vollständigen Aufnahmegesuche. Nach der Vorstandssitzung, in der über Ihre Aufnahme beschlossen wurde, erhalten Sie ein Schreiben des Präsidenten des Zürcher Anwaltsverbands sowie diverse Unterlagen.
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