Anwälte und Anwältinnen sind unabhängig. Ihre Aufgabe besteht einzig in der Wahrung der Interessen der Klientschaft. Die optimale Interessenwahrung setzt voraus, dass sich die Rechtsuchenden dem Anwalt bzw. der Anwältin vorbehaltlos anvertrauen.
Der anwaltlichen Vertrauensstellung trägt das Gesetz durch das Anwaltsgeheimnis Rechnung, welches der Anwalt gegenüber jedermann zu wahren verpflichtet ist, auch gegenüber Gerichten und Behörden. Mit seinem Anwalt bzw. seiner Anwältin kann man also unbekümmert und offen über alles reden.
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