1 | Aufnahmegesuch |
2 | Kurzer Lebenslauf mit Angaben über Studien und den beruflichen Werdegang |
3 | Zwei Referenzen von ordentlichen Mitgliedern des Zürcher Anwaltsverbands (aus zwei verschiedenen Büros). Bitte senden Sie uns die Referenzschreiben direkt oder veranlassen Sie die Verfasser dieser Referenzen, dass die Schreiben der Geschäftsstelle des Zürcher Anwaltsverbands ohne Aufforderung zugesandt werden. |
4a |
Anwältinnen / Anwälte mit Schweizer Patent: Kopie eines der folgenden Dokumente, welches jeweils nicht älter als ein halbes Jahr alt sein darf:
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4b |
Anwältinnen / Anwälte mit ausländischem Patent: Kopie eines der folgenden Dokumente, welches jeweils nicht älter als ein halbes Jahr alt sein darf:
Angehörige anderer Staaten:
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Der Vorstand beschliesst in seiner monatlich stattfindenden Sitzung über die vollständigen Aufnahmegesuche. Nach der Vorstandssitzung, in der über Ihre Aufnahme beschlossen wurde, erhalten Sie ein Schreiben des Präsidenten des Zürcher Anwaltsverbands sowie diverse Unterlagen.
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