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Aufnahmegesuch

Der Vorstand beschliesst in seiner monatlich stattfindenden Sitzung über die vollständigen Aufnahmegesuche. Nach der Vorstandssitzung, in der über Ihre Aufnahme beschlossen wurde, erhalten Sie ein Schreiben des Präsidenten des Zürcher Anwaltsverbands sowie diverse Unterlagen.

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Sind Sie bereits Mitglied in einem anderen kantonalen Anwaltsverband?
Persönliche Geschäfts-E-Mailadresse (Wird als Login verwendet):
E-Mailadresse wiederholen:
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Bemerkungen:
Aufnahmegesuch Upload Dateien (vgl. Aufnahmegesuch):
Referenzen von zwei ordentlichen Mitgliedern:
(Referenzschreiben können auch per Post direkt zugesendet werden.)
Beschluss über die Eintragung im Anwaltsregister des Kantons Zürich ODER Disziplinarzeugnis der Aufsichtskommission (beides nicht älter als sechs Monate)

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